Der § 110a Qualitätsvertrag Prävention des postoperativen Delirs : Vom größten Kostenfaktor zur neuen Erlösquelle

Das Delir: Ein ökonomischer Albtraum für jede Klinik

Ein postoperatives Delir (POD) ist weit mehr als nur “temporäre Verwirrtheit”. Es ist eine akute zerebrale Organstörung und für Kliniken ein ökonomischer und klinischer Albtraum. Bisher war das Delir ein “stiller” Kostenfaktor, der in keiner DRG adäquat abgebildet wurde:

  • Verweildauer: Ein Delir verlängert die Krankenhausverweildauer (LoS) um durchschnittlich 5 bis 14 Tage.
  • Intensivtage: Delir-Patienten haben eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit, auf einer Intensiv- oder Überwachungsstation (ITS/IMC) zu landen und dort länger zu bleiben.
  • Personalbindung: Ein voll ausgeprägtes Delir erfordert oft eine 1:1-Betreuung, was immense Personalressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen.
  • Folgekosten: Das Delir ist der stärkste Prädiktor für eine bleibende kognitive Dysfunktion (POCD), Pflegebedürftigkeit und eine erhöhte Wiederaufnahmerate nach Entlassung.

Bisher war der Mehraufwand für eine strukturierte Prävention ein reiner Kostenfaktor für die Klinik. Genau das ändert sich jetzt fundamental.

Der G-BA-Beschluss: Eine strategische Chance für die perioperative Medizin

Am 16. März 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen entscheidenden Beschluss gefasst: Qualitätsverträge nach § 110a SGB V: Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten.

Für Klinikmanager, Anästhesisten und Qualitätsbeauftragte ist dies mehr als eine regulatorische Notiz. Es ist eine Revolution.

Der § 110a-Beschluss kehrt das ökonomische Prinzip um. Erstmals können Krankenkassen und Kliniken Verträge schließen, die eine nachweislich überlegene Prozess- und Ergebnisqualität in der Delirprävention extrabudgetär honorieren. Der G-BA gibt Kliniken damit das Signal: Eure Investition in die Prävention wird sich lohnen – wenn ihr sie beweisen könnt.

Die “Wie”-Falle: Was der Qualitätsvertrag wirklich fordert

Die Herausforderung liegt im Detail. Um die Qualitätszuschläge zu erhalten, reicht es nicht, die Delir-Rate am Jahresende zu melden. Die Verträge fordern den Nachweis eines strukturierten, multimodalen und patientenzentrierten Prozesses.

Die S3-Leitlinien (z.B. “Analgesie, Sedierung und Delirmanagement in der Intensivmedizin”) und die G-BA-Vorgaben sind sich einig: Die effektivsten Maßnahmen sind nicht-pharmakologisch. Sie umfassen Screening, Personal-Schulung und standardisierte Bündel (ähnlich dem “HELP”-Programm).

Der G-BA-Beschluss selbst hebt jedoch einen Punkt hervor, der oft übersehen wird: die Notwendigkeit der “Erkennung von Risikofaktoren und Optimierung/Mobilisierung präoperativer Reserven”.

Genau hier scheitern die meisten internen Programme: Sie beginnen erst nach der Aufnahme des Patienten.

Was bedeutet “Optimierung präoperativer Reserven” konkret?

Die Forschung der letzten Jahre hat die modifizierbaren Risikofaktoren für ein Delir klar identifiziert. Die “Optimierung” muss genau hier ansetzen:

  1. Physische Kapazität (Frailty/Sarkopenie): Gebrechlichkeit und Immobilität sind Top-Prädiktoren. Ein Patient, der postoperativ nicht mobilisiert werden kann, entwickelt fast zwangsläufig ein Delir.
  2. Nutrition (Mangelernährung): Ein schlechter Ernährungszustand, Dehydrierung und Proteinmangel beeinträchtigen die Gehirnfunktion und Kompensationsfähigkeit.
  3. Psyche & Kognition: Präoperative Angst und Stress sind massive Trigger. Ein Patient, der verängstigt und uninformiert in die Narkose geht, hat ein höheres Risiko.

Die Lücke im Prozess: Warum die Prävention an der Kliniktür scheitert

Ein Anästhesist erkennt einen Risikopatienten in der Prämedikations-Ambulanz (z.B. mittels “Frailty”-Score oder Kognitionstest). Der Patient geht nach Hause und kehrt erst Wochen später zur OP zurück.

Was passiert in dieser kritischen präoperativen Phase?

  • Wie wird die Mangelernährung adressiert?
  • Wie wird die körperliche Immobilität (Frailty) reduziert?
  • Wie wird die präoperative Angst gemanagt?

Im Status Quo ist diese Phase eine “Black Box”. Eine Klinik kann keine Qualitätszuschläge für einen Prozess abrechnen, den sie weder steuert noch dokumentiert. Ein Flyer mit Übungen ist kein “nachweisbarer Prozess”. Die Kasse wird zu Recht fragen: “Wie beweisen Sie, dass die Intervention stattgefunden hat und leitliniengerecht war?”

Motus Health: Vom Beschluss zur abrechenbaren Prozessqualität

Hier wird eine digitale Plattform von einer “Innovation” zu einer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Die Motus Health Plattform ist das Werkzeug, das die Anforderungen des G-BA-Beschlusses an die präoperative Phase überhaupt erst erfüllbar macht.

1. Es operationalisiert die “Optimierung präoperativer Reserven”

Motus liefert dem Risikopatienten digital genau das geforderte multimodale Programm, um die Top-Risikofaktoren zu adressieren:

  • Anti-Frailty: Tägliche, video-geführte Bewegungsübungen zur Steigerung der Mobilität und Kraft.
  • Anti-Mangelernährung: Gezielte Ernährungs-Tagebücher und evidenzbasiertes Protein-Tracking.
  • Anti-Stress: Kognitive Übungen und Module zur Stress- und Angstbewältigung.

2. Es schließt die Dokumentations-Lücke (Der Beweis für die Kasse)

Das Motus Health Clinician Dashboard macht den Prozess erstmals messbar und nachweisbar. Dies ist die Datengrundlage für Ihren Qualitätsvertrag:

  • Adhärenz-Tracking: Sie sehen in Echtzeit, dass und wie oft der Patient zu Hause trainiert hat.
  • PROM-Erfassung: Sie erheben automatisiert Daten zum präoperativen Zustand (Kognition, Angst, Fitness).

Mit diesen Daten kann Ihr Qualitätsmanagement gegenüber der Krankenkasse lückenlos nachweisen, dass ein standardisierter, leitlinienkonformer Präventions-Prozess vor der Aufnahme stattgefunden hat.

3. Es macht den Prozess skalierbar

Qualitätsverträge funktionieren nicht als Pilotprojekt für 10 Patienten. Sie müssen für hunderte Patienten pro Jahr skalierbar sein. Motus ist die einzige Möglichkeit, Hunderte von Patienten zu Hause standardisiert zu managen, ohne Ihre Personalressourcen (Anästhesie-Pflege, Physiotherapie) zu überlasten.

Fazit: Machen Sie Delirprävention zu Ihrem neuen Erlösmodell

Der G-BA-Beschluss zur Delirprävention ist eine Einladung, Versorgung neu zu denken und abrechenbar zu machen. Er belohnt nicht das Hoffnungsprinzip, sondern strukturierte, nachweisbare Prozesse.

Motus Health liefert die digitale Infrastruktur, um die “Black Box” der präoperativen Phase zu managen und die Anforderungen des Qualitätsvertrags zu erfüllen. So wird der G-BA-Beschluss von einer regulatorischen Vorgabe zu einer profitablen und patientenwirksamen Versorgungs-Realität in Ihrer Klinik.

Machen Sie Ihre Delirprävention abrechenbar.

Die Zukunft der Vergütung liegt in nachweisbarer Qualität. Erfahren Sie, wie das Motus-Dashboard die prozessuale Datengrundlage für Ihren § 110a Qualitätsvertrag zur Delirprävention liefert.

(Quellen / Weiterführende Literatur)

  • [1] G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss): Beschluss vom 16. März 2023. Mindestmerkmale für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V: Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten. (Online verfügbar auf der G-BA Website; dies ist die offizielle regulatorische Grundlage des Artikels).

  • [2] S3-Leitlinie “Prävention und Therapie des Delirs” (2020). AWMF-Registernummer: 053-042. (Diese Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und anderer Fachgesellschaften definiert die Evidenz für nicht-pharmakologische Präventionsbündel in Deutschland).

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